Beruf & Wirtschaft
„Fit für den Beruf - Weiterkommen mit der VHS“. Beruf und Arbeit sind von herausragender Bedeutung für die Entwicklung und Bewahrung der persönlichen Identität sowie für die gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb ist die berufliche Weiterbildung unverzichtbarer und zentraler Bestandteil der Volkshochschularbeit. Sie setzt an bei Kompetenzen wie der Lernfähigkeit und reicht bis zu abschlussbezogenen Qualifizierungslehrgängen. Der kompetente Umgang mit Informationstechnologie stellt einen Schwerpunkt des Programmbereichs „Beruf und Wirtschaft“ dar. Ebenfalls stark vertreten sind Fachlehrgänge für das berufliche Weiterkommen in kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereichen sowie zur Optimierung von Managementkompetenzen. Veranstaltungen zu Querschnitts-Themen, die berufliche und persönliche Kompetenzen (z. B. Kommunikation, Resilienz) stärken, runden das Angebot ab.
Kursleiter_innen
Aufgrund der vielfältigen Facetten des Bereichs unterrichten hier Dozent_innen der verschiedenen Fachrichtungen. So werden die Tastschreibkurse von Fachlehrer_innen für Kurzschrift und Maschinenschreiben unterrichtet, die kaufmännischen Seminare von Fachleuten der Finanzwirtschaft, z. B. Dipl.-Kaufleuten oder Bilanzbuchhalter_innen. Die Seminare aus dem Bereich Kommunikation und Management werden von Kommunikations- und Personalentwicklungstrainer_innen, z. B. Dipl.-Pädagog_innen und Kommunikationswissenschaftler_innen, geleitet. Nachfragen zu Qualifikation und Kompetenz einzelner Kursleiter_innen beantworten wir Ihnen gern.
Angehörigenunterhaltspflicht
Kursnr. | 252-1173 |
Beginn | Mi., 12.11.2025, 19:00 - 22:00 Uhr |
Dauer | 1 Termin |
Kursort | VHS; Raum 106 |
Gebühr | 10,00 € /7,25 |
Teilnehmer | 12 - 50 |
Kursbeschreibung
VortragDurch das Angehörigenentlastungsgesetz vom 01.01.2020 ist die Haftung sowohl für Angehörige, die Ehepartner_innen der Heimbewohner_innen und die Heimbewohner_innen selbst mit ihrem Vermögen nicht beseitigt. Die Kosten von Pflegeleistungen oder Heimunterbringung können oftmals durch die Rente bzw. das eigene Einkommen der Betroffenen nicht erbracht werden. Ab welchem Einkommen sind Kinder ihren Eltern gegenüber noch unterhaltspflichtig? Welches Vermögen müssen die Eltern oder ihre Kinder einsetzen, müssen Schenkungen, insbesondere Übertragungen von Grundbesitz, rückabgewickelt werden? Die Referentin erläutert aus ihrer Praxis als Rechtsanwältin hierzu die Grundsätze und wichtige Detailfragen bei der Gestaltung von Übertragungsverträgen.
kleiner Vortragsraum
Im Werth 646282 Dorsten