Kulturelle Bildung

„Kultur macht stark!“ 

Kulturelle Bildung schafft in ihrer Offenheit für alle Bürger_ innen Zugänge zur Kultur und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, sie fördert Integration und Inklusion. So stellt die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ fest: „Gerade die sozialen, kreativen und kommunikativen Potenziale der kulturellen Erwachsenenbildung sind perspektivisch von großer und wachsender Bedeutung“. In unseren Angeboten der Kulturellen Bildung erlernen, erproben, entwickeln und erweitern Sie Kernkompetenzen wie Kreativität, Flexibilität, Improvisationsbereitschaft, Problemlösungsstrategien und Teamfähigkeit. Nutzen Sie Kreativkurse, um Ihre Lern- und Erfahrungsräume zu erweitern. 

Kursleiter_innen 

Die Kursleitenden des Fachbereichs Kulturelle Bildung kommen überwiegend aus künstlerischen, (kunst-)pädagogischen und (kunst-)handwerklichen Arbeitsfeldern sowie aus Ingenieur- und Architekturberufen. Damit spiegeln sie die inhaltliche Vielfalt des Fachbereiches wider. Aber auch kreative, in ihrer Themenstellung erfahrene und kompetente Autodidakten werden eingesetzt. Allen Kursleitenden gemeinsam ist ein hohes Maß an Engagement, Kommunikationsfreude und Flexibilität bei der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Nachfragen zu Qualifikation und Kompetenz einzelner Kursleiter_innen beantworten wir Ihnen gern.

 

Kursdetails

Energetisch sanieren - So sichere ich mir Zuschüsse und günstige Darlehen

Kurs abgeschlossen
Kursnr. 261-1165
Beginn Mi., 18.03.2026, 18:00 - 20:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS; Raum 106
Gebühr 0,00 €
Teilnehmer 10 - 50

Kursbeschreibung

Vortrag
In dieser Veranstaltung werden die aktuellen Möglichkeiten der Förderung einer energetischen Sanierung bzw. für den Austausch der Heizungsanlage erläutert und an Beispielen die Wirtschaftlichkeit solcher Maßnahmen dargestellt. Themen sind u.a.: Zuschüsse des BAFA für die energetische Sanierung von Gebäuden, Zuschüsse der KfW für den Austausch der Heizung, Darlehen der KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau -, Erhöhung der Kaltmiete bei Wohnungen und nicht selbst genutzten Gebäuden, Absetzbarkeit von der Einkommensteuer bei selbst genutzten Gebäuden, Zuschüsse vom Land NRW und der Kommune.

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